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Die Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt besonder hart betroffene kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige.

Antragstellung
Die Zuschüsse gelten für Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer und direkt über die Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antragsplattform: Link).

Förderung
Gefördert wird ein anteiliger finanzieller Ausgleich für die im Förderzeitraum (September bis Dezember 2020) anfallenden betrieblichen Fixkosten in Abhängigkeit von der Höhe der Umsatzeinbußen.

Förderhöhe
Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

Bewilligung
Anträge auf Überbrückungshilfe werden in Berlin von der Investitionsbank Berlin (IBB) (www.ibb.de) und im Land Brandenburg von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (www.ilb.de) bearbeitet. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den spezifischen Förderbedingungen.

Phishing-E-Mail mit einem falschen Antragsformular Achtung:
Derzeit kursiert eine sog. Phishing-E-Mail mit einem falschen Antragsformular für die Überbrückungshilfen, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden. Diese betrügerische Mail wird unter dem fiktiven Namen „Svetla Bobeva“ von der Domain ec-europa.eu versandt und stammt nicht von der Europäischen Kommission. Bitte reagieren Sie nicht auf solche Phishing-Mails und öffnen Sie die Anhänge nicht.

Für alle weiteren Informationen über Corona Hilfsprogramme für Unternehmen, empfehlen wir das Online-Seminar des UVB: "Aktuelle Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen"

 

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