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Bund und Länder haben Hilfen für Corona bedingte Betriebsschließungen/ -einschränkungen beschlossen. Unternehmen können bis zu 10'000€ erhalten.

Antragsberechtigt sind direkt von den Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgenden Maßgaben:

  • Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
  • Indirekt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 25. November 2020 über die Plattform: Überbrückungshilfe für KMUs

Weitere Informationen, wie viel Unternehmen genau bekommen können und worauf beim Antrag zu achten ist, lesen Sie im Rundschreiben des UVB: Novemberhilfe des Bundes

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