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Das BMI hat die Regelungen zur Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten teilweise neu gefasst. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Das Bundesinnenministerium hat die Regelungen zur Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten teilweise neu gefasst. Unter anderem haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Die Rechtsverordnungen (Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung und 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung) enden am 30. September 2020 und werden nicht verlängert. Danach war es u.a. für Inhaber abgelaufener Schengen-Visa, die seit März wegen des Coronavirus-Ausbruchs aufgrund bestehender Reisebeschränkungen nicht in Ihr Heimatland zurückkehren konnten, möglich bis zum 30. September in Deutschland zu bleiben.
  • Das Bundesinnenministerium hat für die Einreise von Geschäftsreisenden und Selbständigen ein Musterformular angefertigt (siehe hier).

Eine Übersicht zu den wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen finden Sie hier

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