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Aufgrund vielfacher Rückfragen möchten wir Ihnen einen Überblick über die zulässigen Testnachweise geben.

 Die Erfüllung der 3G-Regelung nach § 28b IfSG obliegt dem Arbeitnehmer, er ist somit für die Vorlage des Nachweises verantwortlich

Weitere Informationen zu dem Thema können Sie dem Rundschreiben der Vereinigung der Unternehmensverbände entnehmen: PDF-Download

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