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Die Investitionsbank Berlin vermittelt Soforthilfe für Mieten, Kredite, Leasing, usw. Wir erklären wer berechtigt ist wie hoch die Hilfen sind.

 
ab Freitag, den 27. März 2020, 12:00 Uhr ist bei der IBB die gemeinsame Antragstellung für das Zuschussprogramm aus Landes- und Bundesmitteln möglich.

Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Berlin,
  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln,
  • für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln.

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. Ä. beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt unter: IBB-Soforthilfe

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