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Der Arbeitskreis Personal & Ausbildung informiert im Rahmen unseres Netzwerkprojekts Weiterbildungsverbund über das am 26. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz.

Das PUEG sieht u.a. ein Anheben des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung, die Ergänzung einer Rechtsverordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes, eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags und die Entlastung ab dem zweiten bis zum fünften Kind vor.

Die abschließende Beschlussfassung des Bundesrates erfolgt voraussichtlich am 16. Juni 2023. Das Gesetz wird im Wesentlichen zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

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