Am 18. April ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften bekannt geworden.
Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen die Pflichten zur Erfassung der Arbeitszeit erheblich ausgeweitet werden. Der Referentenentwurf umfasst im Wesentlichen eine umfassende Umgestaltung des jetzigen § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer sind beispielsweise am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.
Den Referentenentwurf können Sie hier als PDF herunterladen