zurück
Mo Di Mi Do Fr Sa So
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
arbeit-zeiterfassung-stechuhr.jpg

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Der Arbeitgeber ist nun gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Bei der Ausgestaltung der Erfassung von Arbeitszeit bleibt auch auf der Grundlage dieses Beschlusses ein sehr weiter Gestaltungsspielraum.

Am 2. Dezember 2022 wurden die Entscheidungsgründe zu dem Beschluss veröffentlicht. Sie können diese auf der Website des BAG abrufen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.