Förderprogramm ProFIT wird vereinfacht

Förderprogramm ProFIT wird vereinfacht

In Kooperation mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Betriebe und Energie und der Investitionsbank Berlin (IBB) informiert der Netzwerkarbeitskreis Digitalisierung, dass es beim Förderprogramm ProFIT Änderungen beim Antrags- und Abrechnungsverfahren gibt.

Hintergrund dieser Änderung ist eine Anpassung der Förderbedingungen zur Gleichbehandlung aller Fördernehmer (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) sowie eine Vereinfachung des Antrags- und des Abrechnungsverfahrens, da die Restkosten pauschal gewährt werden und nicht einzeln nachgewiesen werden müssen. Dies führt sowohl bei der IBB als auch bei den Fördernehmern zu deutlich geringerem bürokratischen Aufwand. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn also sehr hohe Einzelausgaben in den bisherigen Ausgabenkategorien (FuE-Fremdleistungen, Materialausgaben, Schutzrechtsausgaben, Markteinführungsausgaben) anfallen und die Gesamtausgeben des Vorhabens über 200 TEUR betragen, kann eine Beantragung projektbezogener Sachausgaben auch weiterhin erfolgen. Dabei entfällt dann allerdings der bisherige Pauschalzuschlag von 15% auf die Personalausgaben, was in fast allen Fällen der Variante mit Restkostenpauschale für Unternehmen zu einer Besserstellung führt.

1. Der Höchstbetrag für den Zuschuss ist von 400 TEUR auf 500 TEUR erhöht worden, was eine Anpassung an gestiegene Ausgaben kompensieren soll.

2. Die projektbezogenen Einzelausgaben sollen durch eine 40%-Kostenpauschale auf die Personalausgaben ersetzt werden. Einzelausgaben können dann nur noch in Einzelfällen abgerechnet werden, wenn explizit auf die Kostenpauschale verzichtet wird. Dieser neue Passus findet sich in Punkt 5.3.2 der Richtlinie wieder:

5.3.2 Restkosten des Vorhabens Zusätzlich zu den projektbezogenen Personalausgaben können die Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der direkten förderfähigen Personalausgaben gemäß Artikel 56 Absatz 1 VO (EU) 2021/1060 gefördert werden. Sofern diese Restkostenpauschale nicht in Anspruch genommen wird, kann die Förderung projektbezogener Sachausgaben gemäß den Bestimmungen im Anhang 2 dieser Richtlinien erfolgen. Für die mit Zuschüssen geförderten (Teil-)Projekte mit Gesamtausgaben bis 200.000 EUR ist die Inanspruchnahme der Restkosten[1]pauschale verbindlich.

Daneben weist die IBB auf ihren neuen Förderaufruf „MPI-ProFIT. KI-basierte Robotik in der industriellen Produktion“ hin.

Weitere Informationen:

Orsolya Kreicz
Investitionsbank Berlin
Kundenberatung Wirtschaftsförderung
Key Account Managerin Industrie & Dienstleistung
Orsolya.Kreicz@ibb.de
Tel.: 030 / 2125-3646