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Das kann teuer werden: Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern. Das neue Datenschutzrecht zwingt zum Handeln. Netzwerk bietet hierzu wichtige Workshops an. Jetzt anmelden und mitmachen.

Am 25. Mai 2018 ist es soweit. Das neue Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG_neu) wird angewendet. Alle europäischen Unternehmer müssen bis dahin eine Vielzahl neuer Standards umsetzen. Dazu zählen u.a. das neue Transparenzverfahren, die Erfüllung neuer Compliance-Verpflichtungen, eine datenschutzrechtliche Risikoinventur sowie die Umstellung bestehender Verträge in puncto Datenschutz. Anderenfalls drohen neben erheblichen Bußgeldern (bis zu 20.000.000,00 €) Imageverluste sowie Haftungsrisiken für die Geschäftsführer.

Unser Workshop zum neuen Datenschutzrecht setzt genau hier pragmatisch an und gibt einen ersten Überblick über die Pflichten und erarbeitet gemeinsam die ersten Schritte im individuellen Maßnahmenplan an Hand eines gemeinsamen Musters.

Die Themen der beiden auf einander aufbauenden dreistündigen Workshops im Überblick:
✓ Grundlagen des Datenschutzrechts
✓ Vereinbarkeit der unternehmerischen Prozesse mit dem Datenschutzrecht
✓ Technische und organisatorische Mindestmaßnahmen nach dem Datenschutzrecht
✓ Transparenzpflichten nach dem Datenschutzrecht
✓ Outsourcing nach dem Datenschutzrecht
✓ Marketing nach dem Datenschutzrecht
✓ Highlights der sonstigen Pflichten des Datenschutzrechts

Jetzt hier anmelden! 
Termine:  04.04.2018, 16 -19 Uhr und  am 11 04.2018, 16 -19 Uhr

Der Referent:
Der Rechtsanwalt Dr. Stephan Gärtner ist der externe Datenschutzbeauftragte in zahlreichen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Seine Kanzlei berät europaweit zahlreiche Unternehmen in datenschutzrechtlichen Fragen. Neben zwei juristischen Prädikatsexamen, einer Promotion zum „Dr. jur.“ im internationalen Datenschutzrecht und einer langjährigen Spezialisierung in diesem Bereich, bietet er einen rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Einblick in die Materie des Datenschutzrechts

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