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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Verlängerung der Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von leichten Erkrankungen der oberen Atemwege bis zum 31. März 2022 beschlossen.

Danach kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese und zwar im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung durch eingehende telefonische Befragung erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann mittels telefonischer Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden.

Der Beschluss des G-BA sowie die tragenden Gründe sind unter folgenden Links abrufbar:
Beschluss G-BA 2. Dezember 2021
Tragende Gründe Beschluss 2. Dezember 2021

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