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Nach der ersten Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 20. August 2020 wurde diese entsprechend der Hauptkritikpunkte von BDA und BDI überarbeitet.

Die Überarbeitung fand federführend im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) statt. Alle weiteren BMAS-Ausschüsse wurden jedoch entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit einbezogen.

Die Überarbeitung umfasst konkret folgende wesentliche Änderungen:

  • Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5m; einer steht und einer sitzt = 1,8m; beide stehen = 2m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
  • Lüftung (Ventilatoren, z.B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiter verwendet werden)
  • Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist

Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde auf den Internetseiten der BAuA vorveröffentlicht und ist hier abrufbar. Sie tritt mit Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft. Den kompletten Entwurf finden Sie hier

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