zurück
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
Azubi.png

Das Förderprogramm soll KMUs, die durch die Corona-Krise betroffen sind, dabei unterstützen, die Ausbildung fortzuführen bzw. Ausbildungsplätze zu sichern.


Update 08.04.2021
Weitere Änderungen der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms - Neben der Verlängerung des Prämienzeitraums, wurden die Prämien teilweise verdoppelt. Alle weiteren Informationen finden Sie im Rundschreiben der UVB: Änderungen der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms 31.03.2020 und des Beschluss des BMAS und BMBF

Update 15.12.2020
Änderungen der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms - Die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien wurden deutlich erleichtert und Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert. Die jetzt beschlossenen Änderungen treten am 11.12.2020 in Kraft. Alle Informationen dazu finden Sie un Rundschreiben der UVB: Änderungen der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms 15.12.2020 oder dem Beschluss des BMAS und BMBF


Das Programm ist am 01. August 2020 gestartet und beinhaltet verschiedene Förderungen, welche kleine und mittlere Ausbildungsunternehmen im Rahmen der Corona-Pandemie von wirtschaftlichen Folgen entlasten sollen. Darüber hinaus wird sogar ein monetärer Anreiz geschaffen, um Ausbildungsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.

Fortfolgend und in dem Anhang beigefügten Flyer finden Sie nähere Informationen.

Förderungen in Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit:

1. Ausbildungsprämien
Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten,
werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert.
Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit).

Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen,
erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit).

2. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
Setzen Arbeitgeber trotz Kurzarbeit von mind. 50 Prozent die Ausbildung fort, ist ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung i.H.v. 75 Prozent möglich.

3. Übernahmeprämie
Werden Auszubildende aus einem infolge von der Corona-Krise insolventen Betrieb übernommen,
ist ein Zuschuss i.H.v. 3.000 Euro vorgesehen (nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit).

Antragstellungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), die das Programm verwaltet, sind ab sofort möglich. Den entsprechenden Link finden Sie hier. Sie finden dort neben den Antragsformularen
auch jeweils die Formulare für die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle.

Welche Förderbereiche die Förderung nach der neuen Richtlinie umfasst und welche Punkte zu beachten sind, erfahren Sie im Rundschreiben "Ausbildungsplätze sichern"

Des Weiteren empfehlen wir: Häufig gestellte Fragen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ und die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.