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Seit dem 1. November 2022 müssen alle Unternehmen mit einer technischen Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/a (RLM) auf der Sicherheitsplattform Gas registriert sein.

Andernfalls kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die BNetzA hat darauf hingewiesen, dass bundesweit 200 Unternehmen mit der entsprechenden Gas-Anschlusskapazität nach wie vor nicht bei der Sicherheitsplattform Gas angemeldet sind, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesnetzagentur

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