
Seit dem 1. November 2022 müssen alle Unternehmen mit einer technischen Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/a (RLM) auf der Sicherheitsplattform Gas registriert sein.
Andernfalls kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die BNetzA hat darauf hingewiesen, dass bundesweit 200 Unternehmen mit der entsprechenden Gas-Anschlusskapazität nach wie vor nicht bei der Sicherheitsplattform Gas angemeldet sind, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesnetzagentur