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Am 1. Januar 2023 startet das obligatorische Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), mit der die Digitalisierung des Gesundheitssektors voranschreiten soll.

Sie löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zusendung an die Krankenkasse muss dann nicht mehr der Versicherte vornehmen, sondern die ausstellende Ärzt*in. Sie übermittelt die mit dem elektronischen Arztausweis signierte eAU über die Telematikinfrastruktur  an die zuständige Krankenkasse.

Auf der Internetseite der BDA finden Sie neben allgemeinen Informationen beispielsweise einen Kurzleitfaden zu dem Thema und einen Musterbrief zur Information an die Beschäftigten.

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